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   BFH, 17.05.2013 - VIII B 162/12   

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https://dejure.org/2013,18869
BFH, 17.05.2013 - VIII B 162/12 (https://dejure.org/2013,18869)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2013 - VIII B 162/12 (https://dejure.org/2013,18869)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - VIII B 162/12 (https://dejure.org/2013,18869)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Investitionsabzugsbetrag

  • openjur.de

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Investitionsabzugsbetrag

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 7g
    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Investitionsabzugsbetrag

  • Bundesfinanzhof

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Investitionsabzugsbetrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 7g EStG 2002 vom 14.08.2007
    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Investitionsabzugsbetrag

  • rewis.io

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Investitionsabzugsbetrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 7g
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht zur Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis der Investitionsabsicht bei in Gründung befindlichen Betrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht zur Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - VIII B 162/12
    Geklärt ist auch, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den Finanzierungszusammenhang der Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags auch dann nicht entgegenstehen, wenn der Steuerpflichtige ihn nicht bereits in der ursprünglichen Steuererklärung, sondern erst in einem Nachtrag zur Steuererklärung geltend macht (BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BFHE 237, 377).
  • BFH, 17.01.2012 - VIII R 48/10

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - VIII B 162/12
    Der BFH hat auch entschieden, dass das Wahlrecht gemäß § 7g EStG noch nach Einlegung des Einspruchs ausgeübt werden kann und dass in Fällen, in denen der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut anschafft, bevor er dafür mit seiner Steuererklärung oder mit einem nachfolgenden Einspruch einen Investitionsabzugsbetrag geltend macht, es nicht erforderlich ist, dass er im Zeitpunkt der Anschaffung die Absicht hatte, den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen (Senatsurteil vom 17. Januar 2012 VIII R 48/10, BFHE 236, 341).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - VIII B 162/12
    Eine Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts ist vornehmlich in Fällen erforderlich, in denen über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, so beispielsweise, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51), oder wenn gegen eine bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung gewichtige Argumente vorgetragen werden, die der BFH noch nicht erwogen hat (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 41, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04

    Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - VIII B 162/12
    Denn die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen binden den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93

    Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - VIII B 162/12
    Denn die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen binden den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 4 K 1297/14

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Investitionsabsicht für die Gewährung

    Nach der Rechtsprechung zu § 7g EStG n.F. (Hinweis auf die BFH-Urteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BFH/NV 2012, 1701; X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778, und den BFH-Beschluss vom 17. Mai 2013 VIII B 162/12, juris) setze die Förderung keine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung des Abzugsbetrags voraus.
  • SG Münster, 14.12.2015 - S 2 EG 4/14

    Klage gegen die Neuberechnung des Elterngelds

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wurde durch den Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 17.06.2013, Az.: VIII B 162/12 zurückgewiesen.
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